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   OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09   

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OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09 (https://dejure.org/2010,19367)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.04.2010 - 1 KN 19/09 (https://dejure.org/2010,19367)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. April 2010 - 1 KN 19/09 (https://dejure.org/2010,19367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit der Höhe des Kaufkraftabflusses eines Einzelhandelunternehmens für die Antragsbefugnis im Normenkontrollklageverfahren; Bindungswirkung an die in der Baunutzungsverordnung abschließend geregelten planungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten bei Erlass ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit der Höhe des Kaufkraftabflusses eines Einzelhandelunternehmens für die Antragsbefugnis im Normenkontrollklageverfahren; Bindungswirkung an die in der Baunutzungsverordnung abschließend geregelten planungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten bei Erlass ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (37)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2009 - 1 C 10970/08

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei der Ansiedlung großflächiger

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat inzwischen auch in anderen obergerichtlichen Entscheidungen Zustimmung gefunden (VGH Mannheim, Urt. v. 08.07.2009, 3 S 1432/07, DÖV 2009, 917 (Ls.), OVG Koblenz, Urt. v. 06.05.2009, 1 C 10970/08, NVwZ-RR 2009, 711/714; zur Literatur vgl. Mampel BauR 2009, 435 ff, BischopinkZfBR 2010, 423 ff).

    Dies ist in der Rechtsprechung - etwa - für eine mit dem Begriff "junge Mode" versuchte Definition eines Warensortiments angenommen worden (OVG Münster, Urt. vom 30.09.2009, 10 D 8/08.NE, [...], [Tz. 88 - 93], rkr.; vgl. - nachgehend - BVerwG, Beschl. v. 14.04.2010, 4 B 78.09; ferner: OVG Koblenz, Urt.v. 06.05.2009, a.a.O., S. 714 [zur Unbestimmtheit des Begriffs "Massengüter"]).

    Als Anhaltswert für eine derart gewichtige Wirkung auf die städtebauliche Funktion der Nachbargemeinden ist in der bisherigen Rechtsprechung - zu vergleichbaren Fallgestaltungen -ein erwarteter, dem Ansiedlungsvorhaben zuzurechnender Umsatzumverteilungseffekt ab 10% angenommen worden (BVerwG, Beschl. v. 22.12.2009, 4 B 25.09, [...], Tz. 7; OVG Münster, Urteil vom 05.09.1997, 7 A 2902/93, BauR 1998, 309 [Ls. 2]; OVG Koblenz, Urt. v. 06.05.2009, 1 C 10970/08, NVwZ-RR 2009, 711 /712, Urt. v. 25.04.2001, 8 A 11441 /00, NVwZ-RR 2001, 638 /642 sowie Beschl. v. 08.01.1999, 8 B 12650/98, NVwZ 1999, 435/438 ["10 - 20%]).

    Von "gewichtigen" Auswirkungen in diesem Sinne ist erst auszugehen, wenn infolge der Realisierung der angegriffenen Planung mit derart gravierenden Auswirkungen zu rechnen ist, dass dadurch die dem "Mittelzentrum" Rendsburg zugewiesene Versorgungsfunktion in Bezug auf die vom DOC belegten Sortimente nicht mehr substantiell wahrgenommen werden kann (vgl. OVG Koblenz, Urt. vom 06.05.2009, a.a.O., S. 712 m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1999 - 8 B 12650/98

    Baugenehmigung für den Neubau eines Fabrik-Verkaufs-Zentrums für Markenartikel

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09
    Die Beigeladene bezweifelt die Antragsbefugnis der Antragstellerin, weil sie die (zuletzt) von ihr selbst angeführten Kaufkraftabflüsse von 5, 6% bis (für Schuhe/Lederwaren) 7,8% in Beziehung setzt zu den in der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte diskutierten Schwellenwerten für städtebaulich relevante Auswirkungen von Einzelhandelsvorhaben auf Nachbargemeinden ("mindestens 10% [OVG Frankfurt/O., Beschl. v. 16.12.1998, 3 B 116/98, NVwZ 1999, 434 sowie OVG Koblenz, Urt. v. 25.04.2001, 8 A 11441/00, NVwZ-RR 2001, 638]; "mehr als 10%" [OVG Münster, Urt. v. 06.05.2005, 10 D 145/04.NE ["CentrO"], BauR 2005, 1577 ff. [bei [...] Tz. 179]; "über 10% bis 20% [OVG Koblenz, Beschl. v. 08.01.1999, 8 B 12650/98, NVwZ 1998, 435 sowie VGH München, Urt. v. 07.06.2000, 26 N 99.2961 u.a., BRS 63 Nr. 62] und "etwa 30%" [OVG Weimar, Urt. v. 20.12.2004, 1 N 1096/03, [...]]).

    Auch wenn unterstellt wird, dass diesem Widerspruch (wegen insoweit anderer Zulässigkeitsmaßstäbe) keine Erfolgsaussichten beschieden sein können (vgl. aber OVG Koblenz, Beschl. v. 08.01.1999, 8 B 12650/98, NVwZ 1999, 435 ), kann die Antragstellerin durch einen Erfolg ihres Normenkontrollantrages ihre Rechtsposition noch verbessern, weil dann weitere Baugenehmigungen nicht erteilt werden könnten und die (befürchteten) Wirkungen der im angegriffenen Bebauungsplan zuzulassenden Nutzungen - auch hinsichtlich ihrer raumordnerischen Folgewirkungen - nicht hinzunehmen wären.

    Dabei mag offen bleiben, ob und mit welchem Inhalt die Begriffe "Waren 2. Wahl", "Auslaufmodelle", "Modelle vergangener Saisons", "Restposten", "Waren für Markttestzwecke" und "Überproduktion" in einzelnen Werken der Fachliteratur zu Vermarktungsfragen verwendet werden (darauf weist das OVG Koblenz [Beschl. vom 08.01.1999, 8 B 12650/98, NVwZ 1999, 435/436] hin).

    Als Anhaltswert für eine derart gewichtige Wirkung auf die städtebauliche Funktion der Nachbargemeinden ist in der bisherigen Rechtsprechung - zu vergleichbaren Fallgestaltungen -ein erwarteter, dem Ansiedlungsvorhaben zuzurechnender Umsatzumverteilungseffekt ab 10% angenommen worden (BVerwG, Beschl. v. 22.12.2009, 4 B 25.09, [...], Tz. 7; OVG Münster, Urteil vom 05.09.1997, 7 A 2902/93, BauR 1998, 309 [Ls. 2]; OVG Koblenz, Urt. v. 06.05.2009, 1 C 10970/08, NVwZ-RR 2009, 711 /712, Urt. v. 25.04.2001, 8 A 11441 /00, NVwZ-RR 2001, 638 /642 sowie Beschl. v. 08.01.1999, 8 B 12650/98, NVwZ 1999, 435/438 ["10 - 20%]).

  • BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09

    Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09
    Dies ist in der Rechtsprechung - etwa - für eine mit dem Begriff "junge Mode" versuchte Definition eines Warensortiments angenommen worden (OVG Münster, Urt. vom 30.09.2009, 10 D 8/08.NE, [...], [Tz. 88 - 93], rkr.; vgl. - nachgehend - BVerwG, Beschl. v. 14.04.2010, 4 B 78.09; ferner: OVG Koblenz, Urt.v. 06.05.2009, a.a.O., S. 714 [zur Unbestimmtheit des Begriffs "Massengüter"]).

    Ob - in Anlehnung an den Gedanken des § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB - ein Vertrag zur Sicherung der Konzepttreue für das geplante Hersteller-Direktverkaufszentrum spätestens im Zeitpunkt der abschließenden Abwägungsentscheidung vorliegen muss (vgl. BVerwG. Beschl. v. 14.04.2010, 4 B 78.09, NVwZ 2010, 1026 [Tz. 52-54]), kann dahinstehen, weil der zwischen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen Ende 2008 abgeschlossene Vertrag eine solche Regelung (s. § 2 des Vertrages) enthält.

    Die Gemeinde, die ihre eigenen Vorstellungen auch bei gewichtigen Auswirkungen für die Nachbargemeinde durchsetzen möchte, unterliegt einem erhöhten Rechtfertigungszwang in Gestalt der Pflicht zur Abstimmung ihrer Planung (BVerwG, Urt. v. 01.08.2002, 4 C 5.01, BVerwGE 117, 25/32 ff.; Beschl. v. 14.04.2010, a.a.O. [Tz. 41 f.]); OVG Greifswald, Urt.v. 05.11.2008, 3 L 281/03, NordÖR 2009, 1399 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 10 D 8/08

    Teilerfolg für Factory-Outlet-Center in Ochtrup

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09
    Dies ist in der Rechtsprechung - etwa - für eine mit dem Begriff "junge Mode" versuchte Definition eines Warensortiments angenommen worden (OVG Münster, Urt. vom 30.09.2009, 10 D 8/08.NE, [...], [Tz. 88 - 93], rkr.; vgl. - nachgehend - BVerwG, Beschl. v. 14.04.2010, 4 B 78.09; ferner: OVG Koblenz, Urt.v. 06.05.2009, a.a.O., S. 714 [zur Unbestimmtheit des Begriffs "Massengüter"]).

    Weist eine landesplanerische Aussage eine "so geringe Dichte" auf, dass "sie die abschließende Abwägung noch nicht" vorwegnehmen kann, ist sie auch dann, wenn sie nominell als "Ziel" bezeichnet wird, nicht als verbindliches raumordnerisches Ziel anzuerkennen, sondern allenfalls als ein der örtlichen Abwägung gem. § 2 Abs. 2 und § 1 Abs. 7 BauGB zugänglicher Grundsatz (vgl. OVG Münster, Urt. v. 30.09.2009, a.a.O., bei [...] Tz. 81, 82).

    Die Bedenken, die das OVG Münster in seinem Urteil vom 30.09.2009 (a.a.O.; Tz. 88-98) gegen die "Ziel"-Qualität des Beeinträchtigungsverbots erhoben hat, sind im Kern auch auf die in Schleswig-Holstein geltenden Bestimmungen in Plansatz 7.5 Abs. 4 LROP-TF zu übertragen.

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09
    Wann die "städtebauliche Relevanzschwelle" für derartige Auswirkungen von Einzelhandelsvorhaben auf Nachbargemeinden erreicht bzw. überschritten wird, ist - wie auch die Beigeladene zutreffend ausführt (Schriftsatz vom 08.03.2010, S. 49; Bl. 128 d.A.) - in der bisherigen Rechtsprechung nicht abschließend geklärt; es besteht nur Einigkeit insoweit, als der im Umsatz abgebildete Kaufkraftabfluss einen wesentlichen Indikator für die Beurteilung der städtebaulich relevanten Wirkungen von Einzelhandelsvorhaben auf Nachbargemeinden und deren Planungshoheit darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.09.2003, a.a.O., Urt. v. 11.10.2007, 4 C 7.07, BVerwGE 129, 307 ff./313 [Tz. 19] sowie Beschl. v. 22.12.2009, 4 B 25.09, [...] [Tz. 7]).

    Eine "wesentliche Verschlechterung" des zentralen Versorgungsbereichs in Neumünster kann nicht schon bei einzelnen - prognostisch als Folgewirkung des DOC einzuordnenden - Geschäftsaufgaben angenommen werden, sondern erst dann, wenn das DOC die Funktionsfähigkeit des betroffenen Zentrums künftig so gravierend und nachhaltig beeinträchtigt, dass dieses seinen Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr substanziell wahrnehmen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2007, 4 C 7.07, BVerwGE 129, 307 ff. [zu § 34 Abs. 3 BauGB]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat auch anerkannt, dass ein sog. "Magnetbetrieb", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit eines zentralen Versorgungsbereichs hat, abwägungsrelevant ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 11.10.2007, 4 C 7.07, NVwZ 2008, 308 [bei [...] Tz. 24]).

  • BVerwG, 22.12.2009 - 4 B 25.09

    Geeignetheit von lediglich untergeordneten Sachverständigengutachten zum

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09
    Wann die "städtebauliche Relevanzschwelle" für derartige Auswirkungen von Einzelhandelsvorhaben auf Nachbargemeinden erreicht bzw. überschritten wird, ist - wie auch die Beigeladene zutreffend ausführt (Schriftsatz vom 08.03.2010, S. 49; Bl. 128 d.A.) - in der bisherigen Rechtsprechung nicht abschließend geklärt; es besteht nur Einigkeit insoweit, als der im Umsatz abgebildete Kaufkraftabfluss einen wesentlichen Indikator für die Beurteilung der städtebaulich relevanten Wirkungen von Einzelhandelsvorhaben auf Nachbargemeinden und deren Planungshoheit darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.09.2003, a.a.O., Urt. v. 11.10.2007, 4 C 7.07, BVerwGE 129, 307 ff./313 [Tz. 19] sowie Beschl. v. 22.12.2009, 4 B 25.09, [...] [Tz. 7]).

    Als Anhaltswert für eine derart gewichtige Wirkung auf die städtebauliche Funktion der Nachbargemeinden ist in der bisherigen Rechtsprechung - zu vergleichbaren Fallgestaltungen -ein erwarteter, dem Ansiedlungsvorhaben zuzurechnender Umsatzumverteilungseffekt ab 10% angenommen worden (BVerwG, Beschl. v. 22.12.2009, 4 B 25.09, [...], Tz. 7; OVG Münster, Urteil vom 05.09.1997, 7 A 2902/93, BauR 1998, 309 [Ls. 2]; OVG Koblenz, Urt. v. 06.05.2009, 1 C 10970/08, NVwZ-RR 2009, 711 /712, Urt. v. 25.04.2001, 8 A 11441 /00, NVwZ-RR 2001, 638 /642 sowie Beschl. v. 08.01.1999, 8 B 12650/98, NVwZ 1999, 435/438 ["10 - 20%]).

    Das Kriterium des Kaufkraftabflusses darf (auch) hier als Indikator für die Betroffenheit der Nachbargemeinden, also auch der Antragstellerin, verwendet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.12.2009, a.a.O., Tz. 7).

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09
    Städtebauliche Relevanz erlangen solche Auswirkungen aber dann, wenn die Versorgungsfunktion der Nachbargemeinde insgesamt wesentlich beeinträchtigt wird und - als Folgewirkung - eine Unterversorgung (insbesondere) der nicht motorisierten Bevölkerung droht (BVerwG, Urt. v. 17.09.2003, 4 C 14.01, BVerwGE 119, 25/33 [Tz. 19]).

    Wann die "städtebauliche Relevanzschwelle" für derartige Auswirkungen von Einzelhandelsvorhaben auf Nachbargemeinden erreicht bzw. überschritten wird, ist - wie auch die Beigeladene zutreffend ausführt (Schriftsatz vom 08.03.2010, S. 49; Bl. 128 d.A.) - in der bisherigen Rechtsprechung nicht abschließend geklärt; es besteht nur Einigkeit insoweit, als der im Umsatz abgebildete Kaufkraftabfluss einen wesentlichen Indikator für die Beurteilung der städtebaulich relevanten Wirkungen von Einzelhandelsvorhaben auf Nachbargemeinden und deren Planungshoheit darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.09.2003, a.a.O., Urt. v. 11.10.2007, 4 C 7.07, BVerwGE 129, 307 ff./313 [Tz. 19] sowie Beschl. v. 22.12.2009, 4 B 25.09, [...] [Tz. 7]).

    Zwar können auch Normen mit einer Regel-Ausnahme-Struktur die Qualität eines raumordnungsrechtlichen "Zieles" haben (BVerwG, Urt. v. 18.09.2003, 4 CN 20.02, NVwZ 2004, 226 sowie Urt. v. 17.09.2003, 4 C 14.01, NVwZ 2004, 220 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1998 - 7a D 108/96

    Bau von Einkaufszentren auf der "grünen Wiese" erschwert

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09
    Damit können - differenziert zwischen verschiedenen Warengruppen - sog. "Kernsortimente", "Accessoires" (s. Ziff. 1 c der Textfestsetzung) zugelassen wie auch sog. "Rand- und Nebensortimente" ausgeschlossen werden (Ziff. 7 a.a.O.; vgl. Söfker, a.a.O., § 11 BauNVO Rn. 127; OVG Münster, Urt. v. 22.06.1998, 7a D 108/96.NE, BauR 1998, 1198 ).

    Ebenso wie (von der Rechtsprechung anerkannt; vgl. OVG Münster, Urt. v. 22.06.1998, a.a.O.) durch die Definition einer bestimmten Relation von Kern- und Randsortimenten eine im Rahmen des § 11 Abs. 2 S. 1 BauNVO eigenständige "Art" der Nutzung definiert werden darf, besteht diese Möglichkeit auch im Hinblick auf die am Kernelement der "Markenware" anknüpfende Kennzeichnung von Direktverkaufszentren.

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09
    Wenngleich es - generell - nicht zu beanstanden ist, dass eine städtebauliche Planung durch die Initiative und den Konzeptvorschlag eines Investors ausgelöst wird (Beschl. des Senats v. 27.07.2001, 1 M 13/01, NordÖR 2002, 255) und der Planungsprozess durch ("mitlaufend" öffentlich begleitete [Battis, ZfBR 1999, 240]) Besprechungen, Zusagen oder auch -wie hier, aus Ausschreibungsverfahren hervorgegangen - durch Verträge beeinflusst wird (BVerwG, Urt. v. 05.07.1974, IV C 50.72, BVerwGE 45, 306/317), ist die Prüfung der Vereinbarkeit der Planung mit Vorgaben der Landesplanung - bei Wahrung des generellen Planungsziels - unabhängig von einem bestimmten Konzept durchzuführen.

    Der gerichtlichen Überprüfung der Abwägung ist - auch - hier das "System" des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 05.07.1974, 4 C 50.72, BVerwGE 45, 309 ff) zugrunde zu legen.

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09
    03.04.2008, 4 CN 3.07, NVwZ 2008, 902 ):.

    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 11.11.2009 - 4 BN 63.09 - (DVBI. 2010, 124) ausgeführt, dass die im (Grundsatz-)Urteil vom 03.04.2008 (a.a.O.) niedergelegte Rechtsprechung auch für den Fall Geltung beansprucht, dass "das Grundeigentum im Plangebiet zum Zeitpunkt des Beschlusses über den Bebauungsplan in einer Hand liegt." Auf die - wandelbaren - Eigentumsverhältnisse komme es nicht an; denn der Bebauungsplan sei nicht eigentümerbezogen, sondern städtebaulich-bodenrechtlich zu betrachten.

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

  • BVerwG, 08.03.2006 - 4 B 75.05

    Flächennutzungsplan; Fristverlängerung; wichtige Gründe; Gesetzesänderung;

  • BVerwG, 09.01.1995 - 4 NB 42.94

    Einkaufszentrum: Interkommunale Abstimmung von Bebauungsplänen?

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2008 - 3 L 281/03

    Klage einer Nachbargemeinde gegen geplanten Verbrauchermarkt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2001 - 8 A 11441/00

    Beeinträchtigung des zwischengemeindlichen Rücksichtnahmegebotes: FOC im

  • VGH Bayern, 07.06.2000 - 26 N 99.2961

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Einzelhandelsgroßprojekts

  • EuGH, 25.03.2010 - C-451/08

    Helmut Müller - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 36.87

    Möglichkeit der Verkaufsflächenhöchstregelung in einem Bebauungsplan

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 7 D 11/08

    Umweltprüfung: Scoping-Termin erforderlich?

  • BVerwG, 06.03.2002 - 4 BN 7.02

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Bestimmtheitsgebot; Unwirksamkeit;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07

    Bebauungsplan "Handwerkerpark Trier-Feyen" rechtmäßig

  • BVerwG, 11.11.2009 - 4 BN 63.09

    Zulässigkeit einer durch Bebauungsplan erfolgten Festsetzung einer

  • VGH Hessen, 21.02.2008 - 4 N 869/07

    Kein Verstoß eines Bebauungsplans gegen BauGB § 1 Abs 3 aufgrund von

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 3 S 1432/07

    Festsetzung von Obergrenzen für Gesamt- und Sortimentsverkaufsflächen in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1997 - 7 A 2902/93

    Großflächige Fachmärkte am Ortsrand haben regelmäßig negative Auswirkungen auf

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2009 - 1 KN 12/08

    Normenkontrollantrag eines eingetragenen Vereins nach § 58

  • BVerwG, 04.07.1974 - V C 42.73

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung der Eltern eines zum Zwecke der

  • KG, 24.09.2004 - 5 W 140/04

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Bewerbung von Schulrucksäcken ohne

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2001 - 1 M 13/01

    Normenkontrollverfahren zur Überprüfung eines Bebauungsplans; Antragsbefugnis des

  • VG Saarlouis, 23.07.1998 - 1 F 73/98

    Prüfungsanmeldung per Internet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - 10 D 145/04

    Gegner der Centro-Erweiterung unterliegen

  • OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 N 1096/03

    Normenkontrollantrag einer Nachbargemeinde gegen Ausweisung eines Sondergebiets

  • OVG Brandenburg, 16.12.1998 - 3 B 116/98

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung eines Verwaltungsgerichts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2020 - 10 D 43/17

    Bebauungsplan für das DOC Remscheid ist unwirksam

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 4 BN 43.10 -, juris, Rn. 7, 11 ff., Urteil vom 3. April 2008 - 4 CN 3.07 -, juris, Rn. 16, und vom 27. April 1990 - 4 C 36.87 -, juris, Rn. 30; OVG Schl.-H., Urteil vom 22. April 2010 - 1 KN 19/09 -, juris, Rn. 94; Kuschnerus, Der sachgerechte Bebauungsplan, 4. Aufl., Rn. 832.
  • VG Schleswig, 14.03.2017 - 2 A 219/14

    Anforderungen an ein landesplanerisches Anpassungsverlangen

    Das OVG Schleswig habe bereits in seinem Urteil vom 22.04.2010 (1 KN 19/09) zur im Wesentlichen gleichlautenden Vorgängervorschrift im LROP-TF 2004 festgestellt, dass dieser Vorschrift die erforderliche Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit und damit die Zielqualität nicht zukomme.

    Hiervon sei auch das OVG Schleswig bereits in seinem Urteil vom 22.04.2010 (1 KN 19/09) ausgegangen.

    Er durfte sich auf eine ausführliche Auseinandersetzung mit den beiden Zielen Zentralitätsgebot und Kongruenzgebot beschränken, zumal das OVG Schleswig die Zielqualität dieser beiden Plansätze in seinem Urteil vom 22.04.2010 (1 KN 19/09) nicht in Abrede gestellt hatte.

    Die Kammer folgt daher auch nicht der Auffassung des OVG Schleswig in seinem Urteil vom 22.04.2010 (1 KN 19/09), dem Beeinträchtigungsverbot in Plansatz 7.5 Abs. 4 LROP-TF fehle die Zielqualität, weil der Plangeber den verwendeten Begriff "Versorgungszentrum" nicht selbst definiert habe und eine Definition auch der Fachliteratur nicht zu entnehmen sei.

    Wie bereits ausgeführt, folgt die Kammer nicht der Auffassung des OVG Schleswig (Urteil vom 22.04.2010, - 1 KN 19/09 -), dass das Beeinträchtigungsverbot in Plansatz 7.5 Abs. 4 LROP-TF u.a. deshalb nicht als verbindliches raumordnerisches Ziel anzuerkennen sei, weil der Begriff Versorgungszentrum nicht eigenständig planungsrechtlich definiert worden und unzulässiger Weise auf geplante Versorgungszentren abgestellt worden sei.

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots sowie Raumordnungsrechts durch

    Das OVG Schleswig hat in seiner Entscheidung vom 22. April 2010 (Urt. v. 22.4.2010 - 1 KN 19/09 -, NordÖR 2011, 229, juris-Rdnrn. 159 f.) das Gravitationsmodell als Prognosemethode für die Ermittlung des Einzugsbereichs als sachgerecht anerkannt.

    Das OVG Schleswig hat die Gesetzgebungskompetenz des Landes für eine raumordnerische Regelung des Beeinträchtigungsverbotes implizit in Zweifel gezogen, als es ausgeführt hat, dieses Verbot betreffe keine raumordnerische, sondern eine örtliche, städtebauliche Frage, wie sie in § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB geregelt sei (OVG Schleswig, Urt. v. 22.4.2010 - 1 KN 19/09 -, NordÖR 2011, 229, juris Rn. 129 f).

    Die Zweifel des OVG Schleswig (- 1 KN 19/09 -, aaO, JURIS-Rdnr. 133) an der Bestimmbarkeit des Begriffes der "integrierten Versorgungsstandorte" teilt der Senat nicht.

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 19/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9251
OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 19/09 (https://dejure.org/2011,9251)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.04.2011 - 1 KN 19/09 (https://dejure.org/2011,9251)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. April 2011 - 1 KN 19/09 (https://dejure.org/2011,9251)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Planänderung wegen neuen Einzelhandelskonzepts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 BauGB; § 1 Abs. 5 S. 1 BauGB; § 1 Abs. 7 BauGB; § 214 Abs. 4 BauGB; § 8 Abs. 2 BauNVO
    Wahrung des Vertrauensschutzes eines Eigentümers bei Änderung des Festsetzung für dessen Grundstück von Gewerbegebiet in bevorzugte Einzelhandelsanlage

  • rechtsportal.de

    Wahrung des Vertrauensschutzes eines Eigentümers bei Änderung des Festsetzung für dessen Grundstück von Gewerbegebiet in bevorzugte Einzelhandelsanlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wahrung des Vertrauensschutzes eines Eigentümers bei Änderung des Festsetzung für dessen Grundstück von Gewerbegebiet in bevorzugte Einzelhandelsanlage

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2011 - 1 MN 30/11

    Abwägungsbeachtlichkeit des Einbezugs in den Geltungsbereich eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 19/09
    Ob sie überhaupt plant und in welchem räumlichen Umfang sie das tut, ist Teil ihres Planungsermessens (BVerwG, Beschl. v. 20.11.1995 - 4 NB 23.94 -, NVwZ 1996, 888 = DVBl. 1996, 264 = ZfBR 1996, 110; Beschl. d. Sen. v. 13.04.2011 - 1 MN 30/11 -, http://www.dbovg.niedersachsen.de).

    Das richtet sich nach objektiven städtebaulichen Gesichtspunkten und ist von den Eigentümern grundsätzlich auch dann hinzunehmen, wenn sie ihrer Einschätzung nach wichtige Bauabsichten haben, die sich nur bei Erweiterung des Plangebiets verwirklichen lassen (Beschl. d. Sen. v. 13.04.2011 - 1 MN 30/11 -, a.a.O.).

    Das kann dann geschehen, wenn durch das Aussparen von Flächen konkurrierende Nutzungen aufeinander stoßen und dadurch ein Konflikt entsteht, der im Rahmen der Abwägung entsprechend dem Gebot zur Problem- und Konfliktbewältigung hätte gelöst werden müssen (Beschl. d. Sen. v. 13.04.2011 - 1 MN 30/11 -, a.a.O. und Urt. v. 20.04.2009 - 1 KN 79/05 -, BauR 2009, 1425).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 19/09
    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, die Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, Urt. v. 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, a.a.O.).

    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, die Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, Urt. v. 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 19/09
    Was städtebaulich gerechtfertigt und damit i.S.v. § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich ist, bestimmt sich nach der planerischen Konzeption der Gemeinde (BVerwG, Beschl. v. 17.05.1995 - 4 NB 30.94 -, ZfBR 1995, 269 = BauR 1995, 654 = NJW 1995, 2572).

    Was städtebaulich gerechtfertigt und damit i.S.v. § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich ist, bestimmt sich nach der planerischen Konzeption der Gemeinde (BVerwG, Beschl. v. 17.05.1995 - 4 NB 30.94 -, ZfBR 1995, 269 = BauR 1995, 654 = NJW 1995, 2572).

  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 19/09
    Verweist eine textliche Festsetzung auf eine DIN-Vorschrift und ergibt sich erst aus dieser Vorschrift, unter welchen Voraussetzungen ein Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, muss der Plangeber sicherstellen, dass die Planbetroffenen sich auch vom Inhalt der DIN-Vorschriften verlässlich Kenntnis verschaffen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.07.2010 - 4 BN 21.10 -, BauR 2010, 1889).

    Dies kann dadurch erreicht werden, dass die zitierten DIN-Vorschriften bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereit gehalten und hierauf in der Bebauungsplanurkunde hingewiesen wird (BVerwG, Beschl. v. 29.07.2010 - 4 BN 21.10 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 19/09
    Der Grundsatz, dass zum Inhalt einer Norm die Bestimmung gehört, zu welchem Zeitpunkt sie in Kraft tritt, gilt für den Bebauungsplan nicht, da der Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits im Gesetz geregelt und grundsätzlich nicht zur Disposition des Plangebers steht (BVerwG, Beschl. v. 10.08.2000 - 4 CN 2.99 -, BauR 2001, 71 = DVBl 2000, 1861 = NVwZ 2001, 203).

    Aber auch in diesem Fall ist die Anordnung der Rückwirkung Bestandteil des Bekanntmachungsverfahrens und nicht des Satzungsbeschlusses (BVerwG, Beschl. v. 10.08.2000 - 4 CN 2.99 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 19/09
    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 ff.).
  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 19/09
    Die Unwirksamkeit der für das Grundstück der Antragstellerin getroffenen Festsetzung eines Gewerbegebiets mit vollständigem Einzelhandelsausschluss sowie die Unwirksamkeit des Ausschlusses von nahversorgungsrelevantem Einzelhandel im Sondergebiet führen nach den Grundsätzen, welche das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 03.04.2008 (- 4 CN 3.07 -, ZfBR 2008, 478 = DVBl. 2008, 981 = BauR 2008, 1273 = NVwZ 2008, 902) wiedergegeben hat, zur Unwirksamkeit des gesamten Bebauungsplans.
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 19/09
    Dabei ist in die Abwägung einzustellen, dass sich der Entzug der baulichen Nutzungsmöglichkeiten für den Betroffenen wie eine (Teil-)Enteignung auswirken kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, BRS 65 Nr. 6 = BauR 2003, 1338 = NVwZ 2003, 727; OVG Münster, Urt. v. 24.09.2010 - 2 D 74/08.NE -, NVwZ-RR 2011, 226 und juris ).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 19/09
    Die Definitionsmacht darüber, welche Anlagen zulässig oder ausnahmsweise zulässig sind, liegt vielmehr bei ihr (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.2002 - 4 CN 5/01 -, ZfBR 2002, 574 = BauR 2002, 1348 = NVwZ 2002, 1114).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2010 - 2 D 74/08

    Stärkung der Zentren durch Konzentration von Einzelhandelsnutzungen als ein den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 19/09
    Dabei ist in die Abwägung einzustellen, dass sich der Entzug der baulichen Nutzungsmöglichkeiten für den Betroffenen wie eine (Teil-)Enteignung auswirken kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, BRS 65 Nr. 6 = BauR 2003, 1338 = NVwZ 2003, 727; OVG Münster, Urt. v. 24.09.2010 - 2 D 74/08.NE -, NVwZ-RR 2011, 226 und juris ).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94

    Bebauungsplan - Geltungsbereich - Plangrenze - Grenzen des Geltungsbereichs -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2011 - 7 D 52/10

    Bestandsschutz am Fortbestand des bisherigen Planungsrechts und Abstandsrechts;

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2009 - 1 KN 79/05

    Bestehen einer Normenkontrollantragsbefugnis durch den Wunsch eines Eigentümers

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2024 - 1 KN 14/18

    Normenkontrolle Bebauungsplan der Innenentwicklung

    (Nds. OVG, Urteil vom 27. April 2011 - 1 KN 19/09 -, juris Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 5 S 533/17

    Normenkontrolle - Zur Frage der Rechtmäßigkeit einer kommunalen

    Die Fortsetzung des Verfahrens beginnt an der Stelle, an der der Fehler passiert ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.3.2010 - 4 BN 42.09 - NVwZ 2010, 777; Nds. OVG, Urteil vom 27.4.2011 - 1 KN 19/09 - BRS 78 (2011) Nr. 56).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2016 - 10 S 16.15

    Antrag auf einstweilige Aussetzung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg

    Der Plangeber muss also nur die dem Fehler nachfolgenden Verfahrensschritte wiederholen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2010 - BVerwG 4 BN 42.09 -, NVwZ 2010, 777, juris Rn. 8; Beschluss vom 7. November 1997 - BVerwG 4 NB 48.96 -, juris Rn. 20; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. April 2011 - 1 KN 19/09 -, BRS 78 Nr. 56, juris Rn. 27; Kalb/Külpmann, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 1. August 2015, § 214 Rn. 242 f., jeweils zu § 214 Abs. 4 BauGB).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2015 - 2 D 38/14

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Ordnungsgemäße Abwicklung der

    Dies schließt es zwar aus, bei planerischen Erwägungen ohne weiteres die gegenwärtigen Betriebsgrößen zu Grunde zu legen - vgl. in diesem Zusammenhang Nds. OVG, Urteil vom 27.4.2011 - 1 KN 19/09 -, BRS 78 Nr. 56 -, bedeutet aber andererseits nicht, dass die planende Gemeinde nicht zunächst von diesen tatsächlichen Gegebenheiten jedenfalls dann ausgehen kann, wenn sich an ihnen im Rahmen planerischer Steuerung in absehbarer Zeit nichts ändern wird bzw. Alternativen letztlich theoretischer Natur wären.
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 1 MN 245/13

    Beschränkung der Bekanntmachung einer erneuten Auslegung auf neu hinzugekommene

    Gleiches gilt für den ebenfalls von den Beteiligten nicht angesprochenen Verkündungsmangel, der darin begründet liegt, dass der Bebauungsplan in den textlichen Festsetzungen auf die DIN 45691 Bezug nimmt, ohne sicherzustellen, dass die Planbetroffenen auch vom Inhalt der DIN-Vorschrift verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen können (vgl. zu diesem Erfordernis zuletzt BVerwG, Beschl. v. 5.12.2013 - 4 BN 48.13 -, juris; Beschl. v. 29.7.2010 - 4 BN 21.10 -, NVwZ 2010, 1567 = juris; ferner Senat, Beschl. v. 27.4.2011 - 1 KN 19/09 -, BRS 78 Nr. 56 = juris-Rn. 25 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 1 KN 156/18

    Bebauungsplan Nr. 14 "Westdünen" der Stadt Borkum wirksam

    Grenze dieser Befugnis ist lediglich § 1 Abs. 3 BauGB (vgl. Senatsurt. v. 25.2.2015 - 1 KN 140/13 -, NVwZ-RR 2015, 446 = juris Rn. 28; v. 27.4.2011 - 1 KN 19/09 -, BRS 78 Nr. 56 = juris Rn. 53).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 1 KN 165/19

    Anzahl; Einzelhandelskonzept; Maß der baulichen Nutzung; Sondergebiet

    Die 2. Änderung dieses Bebauungsplans, die bereits deutliche Einschränkungen der Einzelhandelsnutzung vorsah, erklärte der Senat mit Urteil vom 27. April 2011 (1 KN 19/09) für unwirksam, weil die Antragsgegnerin bei der Planung ihr (damaliges) eigenes Einzelhandelskonzept ohne Rechtfertigungsgrund nur teilweise konsequent umgesetzt habe.
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2021 - 1 KN 9/20

    Abwägung; Abwägungsdisproportionalität; Baumschutz; Ermittlungs- und

    Denn von der zu korrigierenden Verfahrenshandlung an ist das gesamte nachfolgende Verfahren zu wiederholen (BVerwG, Beschl. v. 8.3.2010 - 4 BN 42.09 -, NVwZ 2010, 777 Rn. 8; Senatsurt. v. 27.4.2011 - 1 KN 19/09 -, juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 129/09

    Umplanung eines zentrumsnahen Karrees

    Dabei ist in die Abwägung einzustellen, dass sich der Entzug der baulichen Nutzungsmöglichkeiten für den Betroffenen wie eine (Teil-)Enteignung auswirken kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, BRS 65 Nr. 6 = BauR 2003, 1338 = NVwZ 2003, 727; Urt. d. Sen. v. 27.04.2011 - 1 KN 19/09 -, juris und OVG-Datenbank).
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